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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 17 Ta (Kost) 6050/14   

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https://dejure.org/2014,15191
LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 17 Ta (Kost) 6050/14 (https://dejure.org/2014,15191)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2014 - 17 Ta (Kost) 6050/14 (https://dejure.org/2014,15191)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 17 Ta (Kost) 6050/14 (https://dejure.org/2014,15191)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    RVG § 23

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Zustimmungsersetzungsverfahren um Eingruppierung eines Arbeitnehmers nach Maßgabe des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 17 Ta 6050/14
    Dies dient vor allem der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis; dass der Arbeitnehmer seine individuellen Vergütungsansprüche ggf. auf den Ausgang des Zustimmungsersetzungsverfahrens stützen kann (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung), ist Folge, aber nicht Gegenstand des zu bewertenden Verfahrens.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung des ERA

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 17 Ta 6050/14
    Ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG, wird der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG Köln, 19.03.2008 - 10 Ta 43/08

    Streitwert; Zustimmungsersetzungsverfahren; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 17 Ta 6050/14
    Ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG, wird der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 Ta 523/07

    Wertfestsetzung in Beschlussverfahren; Eingruppierung von 181 Mitarbeitern;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 17 Ta 6050/14
    Ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG, wird der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 17 Ta 6073/09

    Ersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG 1972 - Verfahrenswert

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 17 Ta 6050/14
    Die Beschwerdekammer folgt dieser Auffassung weiterhin nicht (so bereits LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2009 - 17 Ta (Kost) 6073/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.05.2015 - 1 Ta 103/15

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Zustimmungsersetzung, Betriebsrat,

    Schließlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass der Betriebsrat im Interesse dieser innerbetrieblichen Lohnrichtigkeit einer Eingruppierung widerspricht, weil der Arbeitnehmer seiner Auffassung nach einer niedrigeren Vergütungsgruppe zuzuordnen ist (so ausdrücklich LAG Berlin Brandenburg, Beschl. v. 18.06.2014 - 17 Ta (Kost) 6050/14 - Juris; ihm Folgend Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschl. v. 18.11.2014 - 4 Ta 168/14 (9) - Juris, Rn 18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 17 Ta 6014/15

    Eingruppierung - Verfahrenswert

    Die Beschwerdekammer ist weiterhin der Auffassung, dass die Bewertung einer Streitigkeit der vorliegenden Art nicht auf der Grundlage einer Vergütungsdifferenz erfolgen kann (so bereits LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2014 - 17 Ta (Kost) 6050/14; Beschluss vom 09.10.2009 - 17 Ta (Kost) 6073/09).
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